Hinweis Sonnenblende
Wenn sich die Anbauhöhe einer Sonnenblende über 2 Meter Höhe befindet, bestehen hierbei in der Regel keine technischen Einwände bezüglich des Anbaus.
Bei dieser Aussage berufen wir uns auf die 89. Sitzung des FKZ ( Fachausschuss für Kraftfahrzeuge ) vom 09.02.77 in Kassel, wo beschlossen wurde, daß für derartige Einrichtungen keine Eintragungspflicht bzw. eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erforderlich ist. ( AZ-Nr.: 10PARA2 )
Falls die Sonnenblende, nach der Montage, die derzeitige Fahrzeughöhe überschreitet, müßte die Fahrzeughöhe neu eingetragen werden.
Wir empfehlen dennoch vorab eine Prüfung mit Ihrer örtliche Prüfstelle um Probleme vorab zu vermeiden.