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Hinweis zur Eintragung

Sofern die Artikelbeschreibung keinen Hinweis auf eine ABE aufweist, sind Anbauteile an Fahrzeugen eintragungspflichtig.
Spezielle und komplexe oder gar einzigartige Umbauten können nur per Einzelabnahme genehmigt werden.
Diese erfolgt nach StVZO §19.2.

Eine Einzelabnahme kann nur ein Kfz-Prüfer mit besonderer Genehmigung durchführen. Dies ist daher meißt nur in zentralen Prüfstellen und nicht bei einem Werkstatt-Prüfer möglich.
Der Aufwand und somit auch die Kosten der Prüfung und Tests hängen von Art und Umfang des Umbaus ab.

Bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben daher vorab mit der für Sie zuständigen Prüfstelle.




*Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die hier angebotenen Artikel NICHT von den einzelnen Fahrzeug-Herstellern stammen, sondern lediglich für die jeweiligen Fahrzeug-Typen passgenau hergestellt werden!

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