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Abkühlung im Sommer mit einem Lkw Ventilator gefällig?

Truckstyler e.K.
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Draußen sind es weit über 30 Grad und die Sonne knallt auf den LKW während man Pause hat oder beim Kunden steht? Oder noch schlimmer, man steckt in einem kilometerlangen Stau und es geht kaum voran. Aber auch nachts, wenn die Sonne keine direkte Einwirkung mehr auf das Fahrzeug hat, heißt das leider nicht, dass es in der Fahrerkabine angenehm kühl wäre und erholsamer Schlaf möglich ist. Stress und Übermüdung sind so auf die Dauer vorprogrammiert.

Hier kommen unsere Ventilatoren ins Spiel

und bringen etwas „frischen Wind“ in jeden Truck. Wir haben unterschiedliche Modelle, die stets für Abkühlung unterwegs sorgen. Natürlich können sie keine Klimaanlage ersetzen, wer aber schon einmal längere Zeit in einem überhitzten Fahrzeug sitzen musste, weiß wie angenehm und erfrischend der Einsatz eines Ventilators sein kann. Besonders praktisch sind Ventilatoren mit Klemmfuß, denn hier ist die Montage denkbar einfach und der Ort, an dem der Lkw Ventilator zum Einsatz kommt, ist schnell und unkompliziert gewechselt. Alternativ haben wir aber auch ein Modell mit Saugnapf in unserem Sortiment, das auf allen sauberen und glatten Oberflächen befestigt werden kann. Alle Modelle verfügen über ein Kabel mit 2 Meter Länge, sodass der Einsatzort im LKW individuell gewählt werden kann. Ausgestattet mit einem Stecker für den Zigarettenanzünder sind die Ventilatoren sofort und jederzeit einsatzbereit.

Alle unsere Ventilatoren haben ein E- oder ECE-Prüfzeichen.

Manche Modelle sind für den Einsatz mit unterschiedlichen Bordspannungen erhältlich, sodass ein Ventilator für einen Betrieb bei 12 Volt oder 24 Volt gewählt werden kann. So können sie auch in anderen Fahrzeugen genutzt werden und dadurch unter anderem auch ein idealer Begleiter beim Camping.

Gut zu wissen:

Nicht jeder hat das Glück, eine Standklima zu haben oder diese jederzeit betreiben zu können. Anders als in anderen EU-Ländern haben wir hier in Deutschland immer noch keine Standklimapflicht. Auch wenn diese oftmals schon diskutiert wurde, so kam es bisher nie zu einem entsprechenden Gesetz. Tatsächlich liegt das daran, dass wir uns bei der Frage, ob die Fahrerkabine -rein rechtlich gesehen - als Arbeitsplatz gilt, in einer Grauzone bewegen. Und so ist es aktuell dem Chef überlassen, ob er die Mehrkosten für eine Standklimaanlage bezahlen möchte.

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